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Fakten zur Umsetzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes an sächsisches Recht
Zur Zeit wird sehr viel und sehr oft über die Umsetzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes an sächsisches Recht diskutiert. Viele - teilweise bösartige - Unterstellungen stehen dabei im Raum.
Die Sächsische Staatsregierung hat in der Beantwortung einer Großen Anfrage im Mai 2011 deutlich beschrieben, in welchen sächsischen Gesetzen und Verordnungen Anpassungen an das Lebenspartnerschaftsgesetz vorgenommen werden müssen und wann dies geschehen soll.
Ein entscheidender Zeitpunkt dabei ist die anstehende umfassende Dienstrechtsreform, die Anfang 2013 in Kraft treten soll und somit im kommenden Jahr 2012 umfangreich in den Gremien des Landtages diskutiert werden wird.
Im Rahmen dieser Reform wird ein Großteil der anzupassenden Gesetze entsprechend geändert und auch an die Rechtssprechung des Lebenspartnerschaftsgestzes angepasst.
Welches Gesetz, welche Verordnung wann und wie geändert werden soll entnehmen Sie bitte dem Dokument zum Download. Die wichtigen und entscheidenden Stellen befinden sich ab Seite 6 bis Seite 12 und sind rot markiert.
Die Dienstrechts- und Besoldungsreform wurde vom Sächsischen Landtag im November 2013 beschlossen und ist somit 2014 in Kraft getreten. Damit sind die Eingetragenen Lebenspartnerschaften in allen wesentlichen Gesetzen des Freistaates Sachsen der Ehe gleichgestellt!
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