Aus dem Landtag: Debatte über die Umsetzung des Handlungsprogramms zur Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen

Das Handlungsprogramm ist das zentrale Maßnahmepaket, um auch in Zukunft einen qualitativ hochwertigen Unterricht an Sächsischen Schulen gewährleisten zu können. Unser Ziel muss es sein die Lehrer, die wir in Sachsen ausbilden, auch im Freistaat zu halten und da kommen wir im Wettbewerb mit den anderen Bundesländern nicht an der Verbeamtung vorbei. Mit den gesetzlichen Weichenstellungen können in Sachsen grundständig ausgebildete Lehrkräfte bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres ab dem 1. Januar 2019 verbeamtet werden. Dies ist jedoch nur eine von vielen Maßnahmen, die wir ergreifen, um die sächsischen Pädagogen zu unterstützen. So erhalten Lehrerinnen und Lehrer an weiterführenden Schulen, die nicht verbeamtet werden, ab Januar neben dem Gehalt aus der Entgeltgruppe 13 mehrheitlich eine Zulage in Höhe von monatlich 170 Euro. In einem Punkt geht Sachsen sogar über die Angebote aller anderen Bundesländer hinaus. So werden grundständig ausgebildete Grundschullehrer künftig nicht mehr in die Entgeltgruppe 11 eingruppiert, sondern in die Entgeltgruppe 13 / 13 beziehungsweise als Beamte in die Besoldungsgruppe A 13. 

 

Ebenso werden Lehrer, die an weiterführenden Schulen besondere Aufgaben wahrnehmen, ab dem Jahr 2020 in die Entgeltgruppe E 14 höhergruppiert. Fachberater an Grundschulen erhalten eine Stellenzulage in Höhe von monatlich 200 Euro. Auch Lehrkräfte mit DDR-Abschluss werden an Grundschulen überwiegend in die Entgeltgruppe 13 höhergruppiert. Damit können zum Beispiel  Lehrkräfte mit abgeschlossener pädagogischer Fachschulausbildung als Lehrer für die unteren Klassen der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule oder mit abgeschlossener Ausbildung als Erzieher, jeweils mit einer Lehrbefähigung für die Fächer Deutsch, Mathematik und für ein Wahlfach für die Klassen 1 bis 4 höhergruppiert werden. Die Besoldung der Schulleiter wird entsprechend der höheren Vergütung im Lehrerbereich angepasst. Als Folge der dargestellten Änderungen in der Besoldungs- und Entgeltstruktur werden Grundschullehrkräfte für Mehrarbeit künftig ebenso entlohnt werden wie die Lehrkräfte in anderen Schularten. Bekamen Grundschullehrerinnen und –lehrer bislang 21,82 Euro für jede zusätzlich geleistete Unterrichtsstunde, sind es zukünftig 30,27 Euro. Dies gilt für Grundschullehrkräfte in der Entgeltgruppe 13.