Das neue Jahr 2018 ist angebrochen und mein erster Außentermin führte mich nach Meißen. Hier tagte vom 17. bis 19. Januar 2018 die Landes-seniorenvertretung Sachsen.
Die knapp 25 Vertreter tauschten sich über den Stand der Altenpflege im Freistaat aus, wobei besonders Probleme, Herausforderungen sowie regionale Unterschiede breit diskutiert wurden. Entsprechend wurde auch ich als Mitglied der Enquete-Kommission-Pflege des Sächsischen Landtags eingeladen, um über den aktuellen Stand der Arbeit zu berichten und mich den Fragen und Anregungen zu stellen.
Enquete-Kommission Pflege: Um was geht es? Die Kommission wurde im Jahr 2016 vom Sächsischen Landtag zur "Sicherstellung der Versorgung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege älterer Menschen im Freistaat Sachsen" eingerichtet. Bis Ende 2018 soll die Kommission Vorschläge erarbeiten, wie die Versorgung der steigenden Zahl von Pflegebedürftigen im Freistaat sichergestellt werden kann. Dem Gremium gehören rund zwei Dutzend Abgeordnete sowie externe Sachverständige an. Am Ende wird ein Abschlussbericht stehen, der eine Grundlage für zukünftige Gesetzesänderungen und Vorschläge für eine bessere Versorgung älterer Menschen bietet. Soweit und komplex wie das Thema der Altenpflege ist, so weitläufig sind auch die Handlungsfelder der Kommission: Seien es die Unterbringungs- und Betreuungsmöglichkeiten von Pflegebedürftigen, die Unterstützung von Angehörigen oder die Bezahlung, Ausstattung und Ausbildung von Pflegekräften.
Was ist aktuell mein stärkstes Anliegen in der Kommission? Neben der allgemeinen Darstellung der Kommissions-arbeit habe ich mein aktuell stärkstes Anliegen deutlich herausgestellt: Die Pflege vor Ort muss dauerhaft verbessert werden! Ich bin der Überzeugung, dass ältere Menschen ein möglichst langes Leben in Selbstbestimmtheit und in den eigenen vier Wänden ermöglicht und gleichzeitig die pflegenden Angehörigen entlastet werden sollen. Aber um diese Pflege vor Ort zu garantieren, ist ein stabiles und leistungsfähiges ambulantes Hilfenetzwerk in den Kommunen notwendig. Damit soll in jeder größeren Kommune eine zentrale Anlaufstelle für die Altenpflege vorhanden sein. Seien es Fragen zum Wohnen im Alter, Leistungen der Pflegeversicherung oder eine ärztliche Grundversorgung: Ältere Menschen, Pflegebedürftige oder Angehörige sollen über diese zentrale Stelle benötigte Informationen, Unterstützungen und Angebote erhalten können.
Und was macht die Landespolitik dafür? Derartige lokale Hilfenetzwerke sind bereits vorhanden, allerdings in sehr unterschiedlichen Ausprägungen. In einigen Kommunen fehlt schlichtweg die richtige Verzahnung zwischen unterschiedlichen Pflegedienstleistern und Beratungsangeboten. Mit den sogenannten „Pflegekoordinatoren“ wurde eine erste Maßnahme seitens des Freistaats zur Bündelung geschaffen.
Was bringt das? Die Pflegekoordinatoren sind für eine schnelle und einfache Beratung und Unterstützung eine gute Variante. In der Praxis hat sich diese Maßnahme bewährt. Das wurde auch auf der Seniorenvertretertagung in Meißen bestätigt. Dennoch gibt es starke regionale Unterschiede und bestehende Probleme in den Kommunen. Der Freistaat kann aber dagegen kein Allheilmittel bieten. Stattdessen müssen die Pflegekoordinatoren in die kommunalen Entscheidungsstrukturen eingebunden werden, sodass der Input „von unten nach oben“ kommt und bedarfsgerecht entschieden werden kann. Denn jede Kommune steht vor unterschiedlichen Herausforderungen. Entsprechend sollte eine erste Maßnahme in den Kommunen sein, dass die Koordinatoren als beratendes Mitglied beispielsweise in den Seniorenbeirat oder kommunalen Sozialausschuss eingebunden werden. Vom Freistaat können nur die Möglichkeiten und die nötige Unterstützung zur Schaffung eines lokalen und zentralen Hilfenetzwerks gegeben werden. Für eine bedarfsgerechte Umsetzung und Problemlösung stehen die Kommunen in der Pflicht, sodass ältere Menschen vor Ort gehalten und deren Angehörige entlastet werden können.