Eine wichtige Weiche im Bereich der Pflegepolitik stellte heute die sächsische Staatsregierung mit der Verabschiedung einer Förderrichtlinie für die Altenpflege-Berufsausbildung. Diese Entscheidung trägt dabei den Zielen, die wir uns im Koalitionsvertrag gesetzt haben, Rechnung und erkennt damit die Notwendigkeit einer Qualitäts- und Quantitätsoffensive in der sächsischen Altenpflegeausbildung an. Gefördert werden mit Beginn des kommenden Schuljahres alle Schulverträge für den Ausbildungsberuf der Altenpflegerin und des Altenpflegers. Auszubildende, deren Berufsfachschule in freier Trägerschaft eine Ausbildungsgebühr erhebt, können bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einen Antrag auf Rückerstattung des von ihnen gezahlten Betrages stellen.
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