CDU und FDP verständigen sich auf Neuregelung des Ladenöffnungsgesetzes

Die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP haben sich auf eine Neuregelung der Ladenöffnungszeiten und Änderungen des Sonn- und Feiertagsgesetzes verständigt. Mit den geplanten Änderungen können Videotheken demnächst auch an Sonntagen von 12 bis 20 Uhr und Autowaschanlagen ganztägig öffnen. An Wochentagen und am Sonnabend können Geschäfte weiterhin von 6 bis 22 Uhr öffnen.

 

Wie bisher bleibt es bei insgesamt vier verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr. Neben den vier verkaufsoffenen Sonntagen können die Kommunen durch Rechtsverordnung zeitlich und territorial begrenzte Ladenöffnungen am Sonntag zulassen. Dabei müssen Kommunen zum Beispiel bei bedeutenden traditionellen Festen eine räumliche Begrenzung ausweisen.

 

Der Gesetzentwurf soll im November vom Sächsischen Landtag verabschiedet werden.

 

Dazu erklärt Frank Heidan, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion:

„Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein ausgewogener Kompromiss zwischen dem notwendigen Sonntagsschutz einerseits und den berechtigten Interessen des Handels andererseits. Die CDU-Fraktion sieht sich in besonderer Weise dem Sonntagsschutz verpflichtet. Wichtig ist es daher, dass es bei der bisherigen Zahl an verkaufsoffenen Sonntagen bleibt. Gleichzeitig schafft der Gesetzentwurf in einem Maße Rechtssicherheit, wie es sie mit den bisherigen Regelungen zu den Ladenöffnungszeiten nicht gab.“

 

Zudem erklärt Torsten Herbst, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:

„Das neue Ladenöffnungsrecht ist moderner als das bisherige und besser auf die Lebenswirklichkeit der Sachsen zugeschnitten. Bei der Sonntagsöffnung haben wir uns auf Regelungen geeinigt, die den Wünschen der Unternehmen, ihrer Angestellten und Kunden sowie dem Ziel des Sonntagsschutzes gleichermaßen entsprechen.

 

Im Kern bleibt es bei vier flexiblen verkaufsoffenen Sonntagen in Sachsen. Weitere Möglichkeiten der Ladenöffnung am Sonntag können die Kommunen anlässlich traditioneller Feste und besonderer Ereignisse in einem regional begrenzten Gebiet gestatten. Das können beispielsweise das Pieschener Hafenfest oder das Elbhangfest in Dresden ebenso sein wie das Herbst- und Weinfest Radebeul oder auch das Teichfest im Lautaer Ortsteil Torno.

 

Damit endet die Ungerechtigkeit, dass fliegende Händler bei solchen Festen Waren verkaufen dürfen, die ortsansässigen Händler aber nicht. Weiterhin werden die Stadt- und Ortsteile gegenüber den Innenstädten und Ortszentren deutlich gestärkt.

 

Die Sonntagsöffnung von Videotheken und Autowaschanlagen wird es bald ebenso geben wie flexiblere Öffnungszeiten beispielsweise für Bäcker und Blumenhändler. Damit entsprechen wir nicht nur den Wünschen der Unternehmen, sondern zuallererst den Wünschen der Kunden.

 

Ich bin mir sicher, dass das neue Ladenöffnungsrecht wichtige wirtschaftliche Impulse geben kann und Arbeitsplätzen sichert. Auch der Staat wird letztlich über die Steuereinnahmen profitieren.“

 

F.d.R.d.A.

Dirk Reelfs

Pressesprecher

CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages

Tel. 0351/493-5610

 

Andreas Novak

Pressesprecher

FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag

Tel. 0351/493-4740